Nur für die Schweiz
Mitglieder können Kurse, Termine und Workshops bei dir unter Umständen über ihre Krankenzusatzversicherung zurückfordern. Dafür brauchen sie einen Beleg nach Tarif 595. avoo erzeugt ihn aus den Buchungen und legt ihn als PDF und XML in den Bereich deines Mitglieds.
15 Tage kostenlos testenTarif 595 heisst "Ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG". Er benennt die Leistungsarten mit einer amtlichen Tarifziffer, zum Beispiel 1001 für "Training auf der Trainingsfläche, pro 1 Monat". Die Bezeichnungen sind amtlich in Deutsch, Französisch und Italienisch festgelegt, und avoo führt sie unverändert.
Ob und wie viel eine Versicherung zurückerstattet, regelt der Vertrag des Mitglieds mit seiner Versicherung. avoo kann das nicht zusichern, es liefert den Beleg.
Deine ZSR- und GLN-Nummern und die Anbieter-Angaben sind die Vorbedingung. Ohne sie stellt avoo keinen Beleg aus. Du erfasst sie in den Einstellungen unter Tarif 595.
Du legst fest, welche Tarifziffer für welche Aktivität gilt, und wer dafür einen Beleg auslösen darf. Leer bei "Berechtigt" heisst: alle.
Die Funktion ist im Basispaket enthalten. Du schaltest sie selbst in den Einstellungen unter Module ein (Standard: aus).
Im eigenen Bereich trägt das Mitglied den Namen der Versicherung, die Versichertennummer, die GLN der Versicherung und die AHV-Nummer ein.
Der Beleg entsteht nach bestätigter Zahlung, je Buchung unter einem Pass mit Credits. Kurse, Termine und Workshops sind angebunden.
Unter "Rückforderungsbelege" lädt das Mitglied PDF oder XML herunter und reicht den Beleg selbst bei der Versicherung ein. Das Mitglied zahlt dich direkt (Tiers garant).
Je Beleg die Leistungen mit Tarifziffer und amtlicher Bezeichnung, das Datum, den Betrag und die Angaben von Studio und Mitglied. Der Betrag je Leistung ist der tatsächlich bezahlte Betrag, anteilig auf die Buchung.
Die XML-Datei folgt dem Standard "General Invoice Request 5.0" des Forum Datenaustausch. Der Export wird gegen das offizielle Schema geprüft.
Damit du nichts Falsches versprichst:
Ein Beleg, mit dem ein Mitglied Leistungen eines Studios bei seiner Krankenzusatzversicherung zurückfordern kann. Er nennt die Leistungen mit amtlicher Tarifziffer, Datum und Betrag.
Ja. Beide Nummern und deine Anbieter-Angaben sind Vorbedingung. Ohne sie stellt avoo keinen Beleg aus.
Das hängt vom Vertrag des Mitglieds ab. avoo liefert den Beleg und kann keine Rückerstattung zusichern.
Nein. Das Mitglied zahlt dich direkt und reicht den Beleg selbst bei seiner Versicherung ein.
Nach bestätigter Zahlung, je Buchung unter einem Pass mit Credits. Der Pass-Kauf selbst löst keinen Beleg aus.
Nein. Tarif 595 ist ein Schweizer Tarif, die Funktion gilt nur für Studios in der Schweiz.
Nichts extra, es ist im Basispaket enthalten. Du aktivierst es selbst in den Einstellungen.
Ohne Kreditkarte, selbst eingerichtet, kein Verkaufsgespräch.
15 Tage kostenlos testenStand: